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Auslandspraktikum: So geht's!

Auch Auszubildende haben zunehmend Interesse an Auslandserfahrungen. Einer Broschüre bündelt alles, was Sie darüber wissen müssen, wie Sie Ihren Azubis bei diesem Wunsch helfen und wie Ihr Betrieb davon profitieren kann.

Ausland ist nur etwas für Studenten? Falsch! Auch Auszubildende haben zunehmend Interesse an Auslandserfahrungen. Die Broschüre „In die Ferne, fertig, los: Dein Weg ins Auslandspraktikum“ liefert Ihnen und Ihren Auszubildenden alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen für die Organisation eines Auslandspraktikums.  

• Wie lässt sich eine interessante Praktikumsstelle finden? 

• Worauf muss bei der Auswahl der Arbeitsstelle auf Zeit geachtet werden? 

• Wer unterstützt bei der Bewerbung? 

• Und welche Fördermöglichkeiten gibt es? 

Die neue Broschüre bietet Orientierung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, informiert zu Fördermöglichkeiten und gibt Tipps für die Vor- und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes.  

Das Berufsbildungsgesetz erlaubt Auszubildenden bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland zu lernen und zu arbeiten. Geregelt ist das im Berufsbildungsgesetz (BBiG §2 Abs.3). Die Ausbildung wird für ein Auslandspraktikum nicht unterbrochen, somit muss der Auszubildende keinen Urlaub nehmen und der Auszubildende erhält weiter seine Ausbildungsvergütung. Gründe, seinen Auszubildenden diese wertvolle Erfahrung zu ermöglichen, gibt es viele, denn von den Inspirationen und Ansätzen, die die jungen Menschen in anderen Betrieben erleben, kann auch Ihr Betrieb profitieren! 

Herausgeberin der Broschüre ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Kooperation mit Eurodesk, der NA beim BIBB und Berufsbildung ohne Grenzen (BoG). 

 

Stand: 13. Dezember 2022